Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2017

1. Vertragsinhalt, Geltungsbereich, Änderungsbefugnis und Wechsel des Vertragspartners

Alle Leistungen und Lieferungen werden von uns ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls bei zukünftigen Geschäften der Vertragspartner. Der Inhalt dieser AGB kann von uns jederzeit mit Zustimmung des Auftraggebers geändert werden, sofern dies bei Berücksichtigung unserer Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist. Widerspricht der Auftraggeber dieser Änderung nicht innerhalb sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung, aus der die Folgen eines unterlassenen Widerspruches ersichtlich sind, gilt diese Zustimmung zur Änderung des Vertrages als gegeben. AGB des Auftraggebers, die von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichen, werden nur mit ausdrücklich schriftlicher Zustimmung anerkannt. Dies gilt insbesondere auch dann ausschließlich, wenn wir Lieferungen und Leistungen trotzt Kenntnis entgegenstehender AGB`s des Auftraggebers vorbehaltlos erbringen. Wir sind berechtigt unsere Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen, z.B. bei Vertragsübernahme.

 

2. Zahlungsbedingungen

Mit Rechnungsstellung ist die Zahlung für die erfolgte Dienstleistung, auch bei Notdiensteinsätzen und Regiearbeiten, fällig.

 

3. Haftung

Der Schadensersatzanspruch für Schäden bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, auch bei Erfüllungsgehilfen oder Vertretern, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leicht fahrlässiger Vertragsverletzung wichtiger Pflichten ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypisch entstandenen Schaden, höchstens bis zur vereinbarten Auftragshöhe, begrenzt. Bei Inkrafttreten zwingender gesetzlicher Vorschriften gilt unser Haftung uneingeschränkt.

 

4. Haftungsausschlüsse

Bei Schäden, (speziell auch dann, wenn auf die Gefahrenquelle durch Hinweisschilder aufmerksam gemacht wurde), die durch gereinigte, nasse oder behandelten Gehflächen in Treppenhäusern, insbesondre Treppen und andere Abgänge oder Gehwege entstehen übernehmen wir keine Haftung.
Für Schäden bedingt durch herabfallende Äste usw. bei Baumrückschnitten oder -fällungen an umliegenden Gebäuden oder Gartenanlagen, übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung. Dies gilt auch für Personen oder Tiere, die sich unbefugt innerhalb des abgesperrten Bereiches aufhalten.
Bei Aussetzen eines vertragsgegenständlichen Dienstes, aufgrund von Zahlungsverzug des Auftraggebers, wird von uns grundsätzlich keine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Verluste, wie z.B. Arbeitsausfall, speziell auch bei Unfällen durch eingestellten Winterdienst oder nicht bereitgestellte Tonnen für die Abfallentsorgung übernommen.
Für Schäden die aufgrund einer zeitlichen Verzögerung der Winterdienstausführung, z.B. bei Beeinträchtigungen der Arbeiten durch erhöhte Niederschlagsmengen etc. entstehen wird von uns keine Haftung übernommen. Wurde bei einer vertraglich festgelegten Räumhäufigkeit diese von uns erfüllt, erfolgt hier ebenfalls keine Haftungsübernahme.
Für Schäden an durch Schnee bedeckten Gegenständen bei der Ausführung des Winterdienstes, wobei grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen werden kann, wird von uns keine Haftung übernommen.
Für Schäden an Pflanzen, unter Ausschluss von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz übernehmen wir keine Haftung.
Für Schäden die aufgrund der Pflichtverletzung des Auftraggebers zur Meldung möglicher Gefahrenquellen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

 

5. Gewährleistung

Für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Aufgaben übernehmen wir bei vertragsmäßiger Nutzung die Gewährleistung, ohne jedoch eine Gewährleistung dafür zu übernehmen, dass dies, vorausgesetzt es wurde nichts Anderes schriftlich vereinbart, den speziellen Erwartungen oder Erfordernissen des Auftraggebers entspricht.
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren nach einer Frist von 1 Jahr ab Beendigung der Ausführung der jeweiligen Dienstleistungen.
Bei Mängelmitteilungen vom Auftraggeber bezüglich einer von uns ausgeführten Dienstleistung bei denen kein Mangel festgestellt werden kann, bzw. ein Bedienungsfehler des Auftraggebers Grundlage des Mangels ist, hat dieser die Kosten für Anfahrt und Prüfung zu tragen.

 

6. Ausführungstermin

Ist der Ausführungszeitpunkt oder der Wiederholungsrhythmus einer Dienstleistung im Vertrag nicht gezielt festgehalten, bzw. allgemeingültig dargestellt, so liegt es in unserem Ermessen zu welchem Termin die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.

 

7. Reklamation

Reklamationen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, sodass wir die aufgetretenen Mängel beseitigen können, hierzu sind wir berechtigt und verpflichtet.

 

8. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich alle notwendigen Objekt und Adressdaten, sowie eventuelle Gefahrenquellen wie Öltanks u. ä., Wasser-, Strom- und Gasleitungen usw., Hohlräume, undichte Haus- und Vordächer etc. wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen und bei Änderungen umgehend an uns zu melden.
Für Schäden, aufgrund unzureichender oder nicht erfolgter Information über eventuelle Gefahrenquellen haftet der Auftraggeber.

 

9. Vergütung und Preisanpassung

Die aktuellen Preise werden nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt. Sollten bei der Ausführung eines Auftrages höhere Kosten als geplant entstehen, ist der Auftragnehmer berechtigt die erhöhten Kosten zu berechnen.
Bei Langzeitverträgen können die jeweiligen Preise dem aktuellen Preisniveau jährlich angeglichen werden.

 

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten von unseren Kunden, Interessenten und Online-Nutzern verwenden wir ohne gesonderte Genehmigung nur insofern, als dass diese für Vertragsabschluss, Vertragsabwicklung und Abrechnung erforderlich sind. Weitere Hinweise können Sie online unter Datenschutz abrufen.

 

11. Gerichtsstand

Für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen aus unseren Verträgen ist der Gerichtsstand Gera, wir sind jedoch darüber hinaus berechtigt, eine Gerichtsklage am allgemeinen Gerichtstand des Auftragsgebers zu betreiben. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht (CISG).

 

12. Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein sollten oder dass diese ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zum Ergänzen der Lücke soll eine angemessene, dem Wunsch der Vertragsparteien am nächsten kommende, Regelung gelten.

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